Das Krankentagegeld: Eine sinnvolle Zusatzversicherung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen und insbesondere für Selbstständige

Das Krankentagegeld ist laut den festgelegten Bedingungen für die Krankentagegeldversicherung (kurz AVB) eine Zusatzversicherung, die je nach Vereinbarung zwischen dem Versicherten und dem Versicherer einen Betrag festlegt, der dem Versicherten ab einer ebenfalls individuell festgelegten Krankheitsdauer pro Tag ausgezahlt wird. Besonders für Freiberufler ist ein Krankentagegeld von höchstem Interesse, weil sie sich durch das Krankentagegeld einen fortlaufenden Geldfluss auch im Krankheitsfall sichern. Ohne das Krankentagegeld könnten Selbstständige in Existenznöte geraten, weil sie ja im Falle einer Krankheit nicht wie ein Angestellter weiter Einkommen beziehen und schlicht einfach in diesem Zeitraum kein Geld verdienen können. Bei Arbeitnehmern beträgt der Zeitraum, ab dem Krankengeld gewährt werden kann, normalerweise 42 Tage. Der Grund dafür: Bis zu diesem Tag greift die gesetzliche Lohnfortzahlung. Erst danach soll der Arbeitnehmer durch das Krankentagegeld abgesichert sein. Das Krankentagegeld darf gemeinsam mit anderen Zusatzversicherungen ein gewisses Maß an Zahlungen nicht überschreiten. Hier gelten folgende Bedingungen der Krankentagegeldversicherung: Das aus dem Verdienst des Versicherten, der eine Vereinbarung über Krankentagegel abgeschlossen hat, resultierende Einkommen nach Abzügen darf nicht durch die Zahlungen aus Zusatzversicherungen wie dem Krankentagegeld überschritten werden. Dabei ist der das Krankentagegeld in Anspruch nehmende Versicherte dazu verpflichtet, seinem Versicherer, mit dem er die Vereinbarung über das Krankentagegeld abgeschlossen hat, Veränderungen in Bezug auf sein Einkommen unverzüglich mitzuteilen. Ansonsten hat der Träger des Krankentagegeld das Recht, Veränderungen in Bezug auf Höhe und Zeitpunkt des Krankentagegelds vorzunehmen, was in der Regel auch vom Versicherer so durchgeführt wird.