Auslands KV für Sprachschüler und Studenten im Ausland: Eine unbedingte Notwendigkeit

Wer sich dafür entscheidet, sich als Sprachschüler oder Student für einen längeren Zeitraum im Ausland aufzuhalten, sollte daran denken, dass er ohne den Abschluss einer Auslands KV in der Regel keinen oder nur mäßigen Krankenversicherungsschutz genießt. Krankheiten, Unfälle oder sich Haftpflichtschäden lassen können einem Betroffenen, der nicht über eine Auslands KV verfügt, gleichbedeutend mit erheblichen finanziellen Kosten sein. Mit dem Abschluss einer Auslands KV ist man im Ausland gegen die Kosten medizinisch notwendiger Versorgung abgesichert. Die Rahmen einer Auslands KV sind von Anbieter zu Anbieter verschieden, doch einige Eckpunkte sind bei den einzelnen Auslands KV deckungsgleich. Zum Beispiel bieten die alle Auslands KV ambulante Heilbehandlung beim Arzt als Bestandteil ihrer Auslands KV an. Weiterhin sind mögliche Bestandteile einer Auslands KV die stationäre Behandlung im Krankenhaus, medizinisch notwendige Anschlussbehandlungen, medizinisch notwendiger Transport ins Krankenhaus, Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen (meist mit einer Selbstbeteiligung) sowie Entbindung (Wartezeit 8 Monate, Selbstbeteiligung je Versicherungsfall 250,- €) oder auch schmerzstillende Zahnbehandlungen. Darüber hinaus kann eine Auslands KV auch medizinisch notwendige Maßnahmen im Bereich Zahnersatz beinhalten. Ein weiterer möglicher Vertragspunkt einer Auslands KV: Die Kosten eines so genannten "medizinisch sinnvollen Rücktransports ins Heimatland" werden übernommen, meist bis zu einer Grenze 10.000 Euro. Die Höhe des Betrags kann bei den meisten Anbietern von Auslands KV auch höher angelegt werden, wodurch allerdings auch der Beitrag steigt, den der Versicherte im Rahmen einer Auslands KV bezahlen muss, Auch für den tragischen Umstand greift die Auslands KV: Bei anfallenden Überführungskosten bei Tod der versicherten Person wird ebenfalls die Auslands KV wirksam - auch hier bei den meisten Auslands KV bis zu einer Höhe von maximal 10.000 Euro.