Krankenhaustagegeldversicherung: Was bringt einem in einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherten eine zusätzliche Krankenhaustagegeldversicherung ?

Die Krankenhaustagegeldversicherung wird oft mit der Krankentagegeldversicherung verwechselt, deckt aber letzten Endes ein ganz anderes Feld ab: Die Krankenhaustagegeldversicherung unterscheidet sich von der Krankentagegeldversicherung, deren Leistung ohne Zusammenhang mit einem Krankenhaus Aufenthalt gewährt wird, und die bei Arbeitnehmern nach Ablauf der Lohnfortzahlung bzw. bei Selbständigen zum Beginn der Arbeitsunfähigkeit einsetzt. Die Krankenhaustagegeldversicherung deckt nur die Tage ab, die bei einem stationären Aufenthalt aufkommen. Hat man eine Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen, muss man nicht wie ein "nur" in einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherter pro Tag Klinikaufenthalt 10 Euro bezahlen, sondern man bekommt durch Krankenhaustagegeld ab dem ersten Tag des stationären Aufenthalts eine tägliche Aufwandsentschädigung, deren Höhe sich nach den Vereinbarungen richtet, die im Vertrag über die Krankenhaustagegeldversicherung zwischen Anbieter und Versichertem fixiert worden sind. Dabei gilt meistens: Die Auszahlung des vereinbarten Tagegelds (je nach Vereinbarung können das im Rahmen der Krankenhaustagegeldversicherung bis zu 100 Euro sein) erfolgt ohne Nachweis von Kosten oder Bindung an einen bestimmten Verwendungszweck, zudem besteht keine zeitliche Begrenzung der Auszahlung des in der Krankenhaustagegeldversicherung vereinbarten Betrags. Somit lässt einen die Krankenhaustagegeldversicherung auch bei einem längeren Klinikaufenthalt ruhiger schlafen, weiß man doch, dass zusätzliche Kosten wie TV Nutzung oder gar Verdienstausfälle durch den Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung abgefedert und aufgefangen werden.